Wie geht es nach einer Online Auktion weiter
Ist eine Onlineauktion abgeschlossen, liegt es an dem Käufer, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um die Bezahlung abzuwickeln. Sobald der Verkäufer das Geld erhalten hat, ist er verpflichtet, den ersteigerten Artikel an den Auktionsgewinner zu verschicken. Sind beide Seiten ihren Vertragspflichten nachgekommen, gilt die Onlineauktion als beendet und der Vertrag als erfüllt. Der Verkäufer bekommt alsbald eine Rechnung zugesandt, in der er nachlesen kann, wie hoch die Beteiligung des Onlineauktionshauses am durch diese Auktion erzielten Gewinn ist. Die Höhe des Prozentsatzes kann man in der Gebührenordnung des jeweiligen Onlineauktionshauses nachlesen.
Nun obliegt es sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer, neue Geschäfte über das Onlineauktionshaus abzuschließen. Hat man gute Erfahrungen mit einem Verkäufer gemacht, kann man schauen, ob es von diesem Mitglied noch weitere Auktionen gibt, die für einen selbst als Bieter interessant wären. Die großen Onlineauktionshäuser bieten die Möglichkeit, die gesamten Auktionen eines Verkäufers als Übersicht anzeigen zu lassen. Dies kann zum Beispiel auch dann von Interesse sein, wenn man einen Artikel nicht bekommen hat, aber weiß, dass der Anbieter diesen mehrmals eingestellt hat.
Wenn Käufer oder Verkäufer ihren Vertragspflichten nicht nachkommen, sollte man sich mit den Betreibern des Onlineauktionshauses in Verbindung setzen, damit man zu seinem Recht kommt. Wenn man als Verkäufer länger auf sein Geld warten muss, ist es durchaus möglich, dass der Käufer von seinem Angebot zurücktritt und sein Widerrufsrecht in Anspruch nimmt. Insgesamt betrachtet lebt ein Onlineauktionshaus von den guten Geschäftsbeziehungen seiner Mitglieder, die natürlich gepflegt werden müssen.