Welche Verstöße gegen die Richtlinien gibt es?
Bekannte Verstöße gen die Richtlinien von Onlineauktionshäusern sind falsche Angaben bei Artikelangeboten, das Nichtnachkommen von Informationspflichten gewerblicher Anbieter oder auch mangelnde Leistung seitens des Käufers oder des Verkäufers. Oft passiert es nach einer abgeschlossenen Auktion, dass sich einer der beiden Vertragspartner nicht meldet. In solchen Fällen greifen Schutzmechanismen, die die Betreiber von Onlineauktionshäusern implementiert haben. Dazu gehören zum Beispiel die Rückerstattung von Verkaufsgebühren oder auch die Kaufpreiserstattung für geprellte Bieter. Ein weiterer Punkt bei dem ganz eindeutig gegen die Richtlinien verstoßen wird, besteht im anbieten von illegalen Produkten. Auch Bewertungsmissbrauch stellt einen Verstoß gegen die Regelung von Onlineauktionshäusern dar.
Bei vielen Verstößen erfolgen zunächst Abmahnungen, die ein Mitglied darauf aufmerksam machen, eine bestimmte Verhaltensweise zu korrigieren. Ist dies jedoch wiederholt nötig, kann es zum Ausschluss des entsprechenden Mitgliedes führen. Auch Mitglieder haben die Möglichkeit, andere Nutzer vor bestimmten Verkäufern oder Käufern zu warnen, indem sie diesen eine schlechte Bewertung geben. Dies sollte jedoch nur dann der Fall sein, wenn diese Warnung auch angebracht ist. Ein weiteres Problem bei Onlineauktionshäusern liegt in der Möglichkeit für Fremde, gespeicherte Adressdaten für andere Zwecke zu missbrauchen. Dies stellt ebenfalls einen schweren Verstoß dar, der neben einem Ausschluss auch noch weitere rechtliche Konsequenzen haben kann.