Was darf man anbieten?

Die Artikel, die in einem Onlineauktionshaus angeboten werden dürfen, können von Auktionshaus zu Auktionshaus unterschiedlich sein. Es gibt jedoch einige Grundsätze, denen sich alle Versteigerungsplattformen im Internet verschrieben haben. So ist es zum Beispiel überall unzulässig, Menschen oder Körperteile von Menschen zur Versteigerung anzubieten. Ein weiteres No- Go sind Drogen und Betäubungsmittel, da dies auch gesetzlich verboten ist. Des weiteren dürfen in Onlineauktionshäusern in der Regel auch keinerlei Alkohol und Tabakwaren angeboten werden, wobei es in diesem Punkt einige Ausnahmen gibt. Ein weiteres Tabu bei vielen Onlineauktionen ist das Angebot von Waffen oder deren Zubehör. Unangenehme Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Onlineauktionshaus und Verkäufer hat das Anbieten von Diebesgut, auch wenn es dem Verkäufer selbst nicht bewusst ist, da dies auch ein schlechtes Licht auf das jeweilige Auktionshaus wirft und dieses dadurch in Misskredit kommt.

Die angebotenen Artikel dürfen nicht unter falschen Markennamen eingestellt werden, da dies als Markenmissbrauch verstanden wird und die Löschung der Anzeige zur Folge hat. Kommt so etwas bei ein und demselben Mitglied mehrmals vor, hat das den Ausschluss aus der Bietergemeinschaft zur Folge. Bei den meisten Onlineauktionshäusern ist es Sitte, dass ein Mitglied, dessen Account einmal aufgrund von Regelverstoß durch den Auktionshausbetreiber gelöscht wurde, nie wieder einen neuen Account anlegen darf.