Unterschiede zwischen Offline und Online Auktionen

Die Unterschiede zwischen Online und Offline Auktionen sind recht vielseitig. Während man sich, um an einer Onlineauktion teilnehmen zu können, registrieren muss, ist das bei einer Offlineauktion nicht notwendig. Ein weiterer wichtiger Punkt besteht darin, dass man bei einer Offlineauktion die Möglichkeit hat, die Ware in Augenschein zu nehmen, während man sich bei Onlineauktionen auf eventuell hochgeladene Bilder und einige wenige Beschreibungen verlassen muss. Vergessen werden darf hier auch nicht, dass der Vertrag bei einer Offlineauktion immer bindend ist, während man bei einer Onlineauktion die Möglichkeit hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten, da im Regelfall weder §156 BGB noch §34b GewO zum Tragen kommen. Aus dem gleichen Grund bedürfen Onlineauktionen auch keiner Genehmigung.

Ebenfalls wichtig ist die Anmerkung, dass bei Offlineauktionen auch Tiere versteigert werden dürfen, während die meisten Onlineauktionshäuser Tierauktionen in ihren AGBs verbieten. Eine Ausnahme bilden da die Onlinebörsen, die offiziell mit Zuchttieren handeln. Unbedingt genannt werden sollte hier auch der Punkt, dass bei Offlineauktionen der Höchstbietende den Zuschlag bekommt, während ein Zuschlag bei den Onlineauktionen entfällt. Hier entscheidet die Zeit. Zudem ist es so, dass bei Onlineauktionen kein Auktionator handelt. Es gibt hier lediglich einen Verkäufer und mehrere Bieter. Es geht bei Onlineauktionen immer um das Prinzip des Höchstgebotes.