Rechtliche Fragen zum Angebot (Rechtsverstöße)

Ein Angebot in einem Onlineauktionshaus ist generell bindend. Dass heißt, der Verkäufer muss nach dem Ende der Auktion die angebotene Ware gegen Zahlung des Kaufpreises herausgeben, weil ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Der Käufer hat hierbei ein Widerrufsrecht, welches vierzehn Tage lang währt, während derer er ohne Angabe von Gründen seine Willenserklärung zurückziehen kann.

Allerdings hat dagegen der Verkäufer das Recht der Anfechtung, wenn er aufgrund eines Softwarefehlers oder eines Irrtums einen falschen Preis eingegeben hat. Aber auch bei der Einstellung eines Angebots müssen bereits gewisse Dinge berücksichtigt werden. So ist es nicht gestattet, wie bereits oben beschrieben, bestimmte Waren mit falschen Marken zu versehen, da dies rechtliche Konsequenzen für das Onlineauktionshaus und damit auch für den Anbieter selbst haben kann. Besonders beachtet werden sollte seitens des Verkäufers, dass es nicht gestattet ist, Urheberrechte und damit Rechte Dritter zu verletzen. Durch diese Tatsache ist es ausgeschlossen, dass Raubkopien oder widerrechtlich heruntergeladene Daten in Onlineauktionshäusern zum Verkauf angeboten werden.

Sollte man als Verkäufer einmal Probleme wegen eines nicht bezahlten Artikels haben, hat man oft die Möglichkeit, dies bei den Betreibern des Onlineauktionshauses anzuzeigen. Im Normalfall bekommt man dann nach einigen Tagen die bezahlte Verkaufsgebühr zurück und der zahlungssäumige Käufer bekommt eine Abmahnung.