Gebotssysteme

Bei den Auktionen muss man unterschiedliche Gebotssysteme benennen. Da wäre als erstes die einseitige Angebotsabgabe, bei der die Angebote entweder vom Käufer oder vom Verkäufer kommen. Bei der zweiseitigen Angebotsabgabe geben sowohl Käufer als auch Verkäufer Angebote ab, wobei passende Kombinationen zusammengeführt werden. Eine weitere Form der Angebotsabgabe auf einer Auktion ist die offene Angebotsabgabe. Dabei wissen die Teilnehmer, welche Gebote abgegeben wurden. Das muss nicht heißen, dass sie auch wissen, von wem. Bei einer verdeckten Angebotsabgabe werden die Angebote möglicherweise in einem Umschlag abgegeben.

Die offene Auktion ist die klassische Form. Ist eine offene Auktion aufsteigend, bedeutet das, dass von einem Mindestgebot das nächste Gebot gesteigert wird. Der Höchstbietende bekommt also den Zuschlag. Diese Form der Versteigerung wird auch „Englische Auktion” genannt. Nimmt man dagegen an einer Holländischen Auktion teil, werden die Preise von einem Höchstgebot nach unten genannt, bis sich ein Bieter findet, der diesem Preis zustimmt. Bei der „First Price Seald Bid”-Auktion werden verdeckte Gebote abgegeben, wobei das höchste Gebot den Zuschlag erhält. Der Auktionsgewinner muss dann eine Zahlung in Höhe seines Gebots leisten.

Bei der Vickrey-Auktion werden die Gebote ebenfalls verdeckt abgegeben und der höchste Bieter erhält den Zuschlag. Allerdings muss er lediglich den Preis zahlen, den der zweithöchste Bieter genannt hat. Bei der kombinatorischen Auktion können Gebote für eine Gruppe versteigerter Gegenstände abgegeben werden. Eine Auftragsauktion oder auch Ausschreibung genannt, kann die vorher beschriebenen Charaktere haben. Dabei unterbieten sich die Teilnehmer, um einen Auftrag zu bekommen. Bei der amerikanischen Auktion, die hauptsächlich gemeinnützigen Zwecken dient, zahlt der Bieter immer den Differenzbetrag zum Vorbieter. Die „All-pay-Auktion” zeichnet sich dadurch aus dass immer der Höchstbietende den Zuschlag bekommt, jedoch alle Bieter ihre Gebote bezahlen müssen.