Anbieter und Auktionshäuser
Wenn ein Einlieferer Teile für eine Auktion an ein Auktionshaus weitergibt, spricht man von einer Einlieferung. Im Normalfall kommt es zwischen Verkäufer und Auktionshaus zu einer Absprache, eine Sammlung komplett oder teilweise zu verkaufen. Dies kann selbstverständlich auf verschiedenen Wegen geschehen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass es sich um einen Nachlass handelt, den die Erben verkaufen wollen. Eine zweite Möglichkeit wäre ein Stück einer Kunstsammlung, von dem sich der Sammler trennen möchte. Möglich ist auch, dass ein Händler versucht, aus einem besonderen Posten den größtmöglichen Gewinn zu schlagen oder dass ein Auktionshaus selbst einen Verkäufer anwirbt und damit als Einlieferer auftritt.Je nach Auktionshaus und Umfang der Einlieferung kann ein Vorschuss gezahlt werden. Diese geleistete Zahlung und alle anfallenden Kosten und Einkünfte werden genau aufgeschrieben und bei der Abschlussrechnung berücksichtigt. Ist eine Einlieferung eingetroffen, wird sie von Fachleuten grob sortiert und bewertet. Je nach Expertenurteil wird sie dann in Lose eingeteilt. Je nachdem, worum es sich bei der Einlieferung handelt, kann es sein, dass von einem externen Fachmann eine Expertise angefertigt und der Ware beigelegt wird. Dieser kann man später entnehmen, worum es sich handelt, in welcher Zeit das Stück anzusiedeln wäre und in welchem Zustand diese Ware ist. Anhand der Expertise wird ein zu erzielender Höchstpreis geschätzt und diesem dann ein Katalogpreis zugrunde gelegt. Der festgelegte Preis wird auf der Auktion ausgerufen und daher auch als Ausrufpreis bezeichnet.Viele Auktionshäuser lassen unterschiedliche Formen der Gebotsabgabe zu. Eine Form wäre die schriftliche Gebotsabgabe. Dabei gibt man einen Brief ab, in dem festgelegt ist, für welche Lose man bieten möchte und wie hoch der Preis ist, den man bereit wäre, zu bezahlen. Bei dieser Form der Gebotsabgabe muss man nicht körperlich anwesend sein. Die versteigerte Ware steht vor und während der Auktion zur Besichtigung zur Verfügung. Dafür muss man sich allerdings legitimieren lassen. Besichtigen darf man das Material nämlich nur dann, wenn man eine gültige Bieternummer besitzt. Diese erhält man in der Regel jedoch bereits vor der Auktion. Wenn man als möglicher Bieter die Lose besichtigt, wird die Bieternummer aufgeschrieben, um bei Beschädigung oder Diebstahl der Lose schneller handeln zu können und auch schneller zu einem Ergebnis zu kommen, da der „Täterkreis” dann eingeschränkt ist.